Musikschule Barnekow
Musikschule        Barnekow              

AGB 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

§ 1   Allgemeines 

Die Aufgabe der Musikschule Barnekow besteht darin, musische Elementarerziehung zu leisten, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten. Ziel der musischen – pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der Instrumentalen, vokalen, Ausbildung ein umfassendes Gespür und Sensibilität für die Musik zu wecken.

 

§ 2   Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Barnekow, nachfolgend Musikschule genannt und dem Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.

 

§ 3   Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur.  Die Musikschule befindet sich in der Ernstingstraße 1, 31582 Nienburg.

 

 § 3.1  Gebührenpflichtige und Haftungsschuldner

(1) Gebührenpflichtiger ist der, der die gebotene Leistung der Musikschule in  Anspruch nimmt.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
(3) Für die Erfüllung der Gebührenpflicht minderjähriger Schüler haften deren gesetzliche Vertreter als Gesamtschuldner.

 

§ 4   Anmeldung 

Anmeldungen werden jederzeit bei der Musikschule entgegengenommen. Anmeldungen können schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars der Musikschule erfolgen. Die Anmeldung wird rechtswirksam durch beidseitige Unterzeichnung des entsprechenden Unterrichtsvertrages.

 

§ 5   Laufzeit des Vertrages

Der Unterrichtsvertrag wird auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.

 

§ 6   Gebührentarife, Zahlungsmodalitäten, Lehrmittel

Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Gebühren sind Jahresbeträge. Sie werden in der Regel in 12 gleichen Raten jeweils zum 1. des Monats im voraus fällig und setzen sich aus den Jahresentgelten für den gewählten Unterricht zusammen.

Diese werden per Lastschrift eingezogen. Bei Rücklastschriften erhebt die Musikschule eine Bearbeitungsgebühr von 9,50 Euro je Vorgang.

 

§ 6.1   Eine Erhöhung von Gebühren wird seitens der Musikschule unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich erklärt. Ist der Vertragspartner/Vertragspartnerin mit der Erhöhung nicht einverstanden, kann er/sie den Unterrichtsvertrag schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen.

§ 6.2   Lehrmittel. Die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, weiteres Equipment), hat der Schüler finanziell zu tragen. Die Musikschule steht hier unterstützend zur Seite.

 

§ 7   Unterrichtsteilnahme

Die Schüler sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht angehalten und verpflichtet. Dazu gehört auch die Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule, öffentliche Auftritte als Schüler der Musikschule sowie Meldungen zu Wettbewerben. Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers ist eine Voraussetzung und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg. Werden ungenügende Leistungen festgestellt oder können Fortschritte aus anderen Gründen nicht erzielt werden, kann der Schüler nach entsprechenden Gesprächen von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden.

 

§ 8   Schuljahr / Ferien – und Feiertage

Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Es gilt die Ferien – und Feiertagsordnung des Landes Niedersachsen.

 

§ 9   Die Probezeit:

Die Probezeit beträgt 4 Unterrichtsstunden. In dieser Zeit kann der Vertrag kurzfristig gekündigt werden. Es genügt eine mündliche Mitteilung. Die Gebühren für den bereits erteilten Unterricht werden in diesem Fall stundenweise abgerechnet.

 

§ 10   Datenschutz

Wir versichern, das die bei der Anmeldung erhobenen und elektronisch gespeicherten Daten der Schüler nur der Musikschule dienen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.

 

§ 11   Einwilligungsklausel

Der Erfassung und Speicherung der Schülerdaten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung/en ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst.

 

§ 12   Persönlichkeitsrechte

Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die Musikschule Fotos oder Videos von mir und meines/unseres Kindes auf ihrer Webseite, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der Musikschule dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.

 

§ 13   Haftungsbeschränkung

Die Musikschule haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es besteht für die Schüler/innen während der Teilnahme am Musikunterricht an Proben und Aufführungen kein Versicherungsschutz. Die Musikschule haftet in keinem Fall für die eingebrachten Sachen. Das Gleiche gilt sowohl bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von Sachen, Wertsachen, Geld und Instrumenten.

 

§ 14   Haftung

Die Musikschule haftet nicht für Schäden von privatem Eigentum der Schüler und deren gesetzlichen Vertretern. Für Personenschäden während des Unterrichtes haftet die Musikschule nicht. Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Haftung für Unfälle auf dem Schul- oder Nachhauseweg sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Instrumenten und Kleidung kann nur im Rahmen bestehender Versicherungsverträge der Schüler/Eltern geregelt werden.

 

§ 15 Unterrichtsinhalt 

In der inhaltlichen Ausgestaltung des Unterrichts ist die Lehrkraft frei. Sie nimmt nach Möglichkeit auf Wünsche und Anregungen des Schülers Rücksicht.

 

§ 15.1   Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren bis zum Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Musikschule über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Musikschule übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während des Unterrichts.

 

§ 16   Pflichten der Schüler / Krankmeldung

Ist der/die Schüler/in verhindert, ist dieses der Musikschule unverzüglich mitzuteilen. Für vom Schüler kurzfristig abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Musikschule nicht nachleistungspflichtig. 

Besucht ein Schüler ohne berechtigten Grund den Unterricht über einen längeren Zeitraum nicht, ist die Musikschule berechtigt, das Unterrichtsverhältnis fristlos zu beenden.

Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Bei rechtzeitiger Absage, mindestens 7 Tage vorher, bemüht sich die Musikschule um einen Nachholtermin. Die Musikschule kann in begründeten Fällen (z. B. längerfristiger Krankheit) Ausnahmen zulassen. Die Krankheit ist der Musikschule unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

 

§ 16.1  Ausfallstunden  Musikschule

Ausgefallene Stunden wegen Krankheit der Lehrkraft sind gebührenpflichtig. Fallen mehr als 6 Stunden im Schuljahr aus, werden die überzahlten Stunden am Ende des Schuljahres vergütet. Ausfälle aus anderen Gründen, z.B. Konzert usw. werden nachgeholt. Für Unterrichtsausfall durch hö­here Gewalt besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder Nachholstunden.

 

§ 17   Unterrichtszeitraum

Der Unterricht findet in der Regel von Montag- bis Freitagnachmittag bis ca. 21:00 Uhr statt, oder nach gesonderter Vereinbarung auch am Wochenende.

 

§ 17.1   Unterricht vormittags. Die Elementarkurse für nicht schulpflichtige Kinder, bzw Erwachse, können auch vormittags stattfinden.

 

§ 18   Kündigungsrecht / Abmeldung

Kündigungen sind nur in schriftlicher Form möglich. Eine Kündigung ist nur zum 31. Januar und zum 31.Juli möglich.

Die Kündigung zum 31.Januar muss bis zum 15.12. des Vorjahres vorliegen und die Kündigung zum 31. Juli des Jahres muss bis zum 15. Mai des Jahres vorliegen, um eine korrekte Unterrichtsplanung für das kommende Schuljahr durchführen zu können.

 

§ 18.1   Zeitlich befristete Kurse enden ohne Kündigung mit der für sie vorgesehenen Kursdauer.

 

§ 18.2   Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort zieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen.

 

§ 18.3   Wichtige Gründe liegen für die Musikschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung oder in einem Entgeltverzug, der die gerichtliche Geltendmachung des Rückstandes nach sich zieht. In diesen Fällen kann die Musikschule den Unterrichtsvertrag kündigen.

 

§ 18.4   Die Gebühren werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.

 

§ 19   Anwendbares Recht / Gerichtsstand


Die mit der Musikschule abgeschlossenen Verträge und eingegangenen Geschäftsbeziehungen unterstehen auschließlich dem deutschen Recht.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Musikschule zuständig.

 

§ 20   Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von Ihnen und uns so ausgelegt und gestaltet werden, das der mit den nichtigen und rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg so weit wie möglich erreicht wird.

 

§ 21   Inkrafttreten der AGB  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit deren Publikation in Kraft. Sie ersetzt per sofort und vollumfänglich die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Nienburg,  26.11.2016

31582 Nienburg/Weser

Ernstingstr.1 Tel.: 05021 63544

ba-musikschule@gmx.de

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